§ 1

Durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 23.10.2018 wird der monatliche Mitgliedsbeitrag ab 01.01.2019  4,00 € pro Mitglied betragen.

Ab dem 01.01.2020 wird der monatliche Mitgliedsbeitrag   5,00 € pro Mitglied betragen.

 

 § 2

Jeder Kegelclub entrichtet für seine festgelegten Kegeltermine eine Bahngebühr pro Bahn in Höhe von 13,00 €.

 

 § 3

Mitgliedsbeiträge und Bahngebühren sind im Voraus für ein halbes Jahr fällig. Diese sind von den Mitgliedern auf das bei Sparkasse Leipzig geführte Vereinskonto einzuzahlen.

Bis auf weiteres ist Barzahlung zu festgelegten und durch Aushang kundgetanen Terminen möglich.

 

 § 4

Für Kinder bis 14 Jahre wird ein Beitrag pro Monat von 2,50 € erhoben.

 

 

Großpösna, den 23.10.2018

DER VORSTAND                                                     Mitgliedervertreter

 

 

 

Rechtsmittelbelehrung

Diese Beitragsordnung wurde gemäß Satzung, am 01.08.2018 durch den Vorstand einstimmig beschlossen.

In der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 23.010.2018, wurde diese durch Beschluss durch die Mitglieder bestätigt. Damit tritt Beitragsordnung vom 16.02.2004 außer Kraft.