Für die Kegelanlage und die dazugehörenden weiteren Räumlichkeiten wurde durch den Vorstand eine Bahnordnung festgelegt um sie vor Beschädigungen zu schützen. Wer sie beachtet trägt dazu bei, die Anlage in ihrem Wert zu erhalten!

Wer die Bahnordnung nicht beachtet, fliegt raus!  😉

 

  1. Das Betreten der Kegelsportanlage ist nur mit Turnschuhen gestattet.
  2. Die Sportstätte sowie das Inventar sind schonend und pfleglich zu behandeln.
  3. Festgestellte Schäden sind bitte in das ausliegende Buch, mit Datum und Unterschrift des Clubleiters einzutragen.
  4. Eingriffe in die Technik der Kegelanlage sowie in die Heizungsanlage sind von den Mitgliedern nicht vorzunehmen, sondern nur vom Vorstand beauftragte Personen oder Firmen.
  5. Für leichte Verletzungen befindet sich im Aufenthaltsraum ein Verbandskasten für die „Erste Hilfe“.
  6. Sportunfälle sind umgehend dem Vorstand mitzuteilen. Unfälle die durch übermäßigen Alkoholgenuss entstehen, können versicherungsrechtlich nicht über den Verein geregelt werden.
  7. Das Kegeln der einzelnen Clubs erfolgt nach einem festen Belegungsplan. Zusätzliche Termine (Samstag) werden per Aushang zur Verfügung gestellt, dafür sind 30,00€ zu entrichten.
  8. Die Sportstätte und der Aufenthaltsraum sind nach jeder Nutzung in einen sauberen Zustand zu versetzen. Eventuell vorgenommene Veränderungen für spezielle Anlässe sind erlaubt, jedoch ist der vorgefundene Zustand wieder herzustellen.
  9. Die Übertrittsbegrenzung darf nicht entfernt werden. Das Anbringen von Werbung ist nur nach Rücksprache mit dem Vorstand möglich.
  10. Für Sachbeschädigungen durch nichtsportliches Verhalten haftet das jeweilige Mitglied oder der Nutzer der Kegelbahn persönlich.

 

 

DER VORSTAND                                      Großpösna, den 01.05.2012